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FEG - Freie Exekutiv Gewerkschaft Österreichs

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Rechtsschutz

 
 
1) Schadenersatz- und Strafrechtsschutz für den  Berufsbereich

 
1.1. Schadenersatzrechtsschutz
 
Der Versicherungsschutz umfaßt Schadenersatzrechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts entstehen. So haben Sie beispielsweise Deckung, sollten Sie bei einer Amtshandlung schuldlos angegriffen werden und Schmerzensgeldansprüche, Entschädigung für Verunstaltungen und nötige Kosten für eine Haushaltshilfe beanspruchen.
 
 
1.2. Strafrechtsschutz
 
Der Strafrechtsschutz umfaßt die Deckung für die Verteidigung im gerichtlichen und verwaltungsbehördlichen Strafverfahren wegen einer fahrlässig strafbaren Handlung oder Unterlassung.Für unsere Mitglieder der Exekutivgewerkschaft erstreckt sich der Versicherungsschutz im Strafrechtsschutz für den Berufsbereich rückwirkend auch auf die Verteidigung im Strafverfahren vor österreichischen Gerichten wegen Vorsatzdelikten. Voraussetzung für den Deckungsschutz ist, daß eine Einstellung des Verfahrens oder ein rechtskräftiger Freispruch erfolgt. Gedeckt ist auch die Beistellung eines Anwaltes freier Wahl im Verfahren vor dem Unabhängigen-Verwaltungs-Senat. Der Versicherungsschutz umfaßt auch die Verteidigung bzw. Anrufung der Höchstgerichte (VwGH, VfGH und OGH), sofern es um die Anfechtung individueller Entscheidungen in straf- und disziplinarrechtlichen, pensions- und besoldungsrechtlichen Angelegenheiten geht.
 
2) Lenkerrechtsschutz

Der Lenkerrechtsschutz gilt nur für das berufsbedingte Lenken eines
Kraftfahrzeuges und inkludiert in diesem Zusammenhang persönliche
schadenersatzrechtliche Ansprüche, sowie die Vertretung in einem allfälligen Verfahren wegen einer Entziehung der Lenkerberechtigung.
Auch die Verteidigung im Strafverfahren vor Gerichten oder Verwaltungsbehörden wegen eines Verkehrsunfalles oder der Übertretung von Verkehrsvorschriften ist gedeckt. 
Nicht gedeckt ist der normale ,,Heimweg" von bzw. zur Dienststelle.
 
3) Rechtsschutz im innerbehördlichen Verfahren

Hier umfaßt der Rechtsschutz die Vertretung unserer Mitglieder im
Disziplinarverfahren.
 
4) Rechtsschutz im Organ- und Amtshaftungsverfahren

Wird ein öffentlich-rechtlich Bediensteter (Mitglied) in einem Verfahren aus Organ- und Amtshaftung in Regreßanspruch genommen, so werden die Kosten eines Anwalt freier Wahl zu seiner Vertretung übernommen.
 
5) Sozialversicherungsrechtsschutz

Der Versicherungsschutz umfaßt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Mitgliedes in gerichtlichen Verfahren wegen Streitigkeiten mit dem
Sozialversicherungsträger in Leistungssachen, sowie in Verfahren vor
Verwaltungsbehörden, wegen Feststellung der Sozialversicherungspflicht, der Sozialversicherungsberechtigung, des Beginns oder Endes der
Sozialversicherung, sowie wegen Streitigkeiten über Beitragszahlungen und
Zuschläge.
 
6) Arbeitsgerichtsrechtsschutz

Unter Arbeitsgerichtsrechtsschutz fällt die Wahrnehmung rechtlicher
Interessen des Mitgliedes aus Arbeits- und Lehrverhältnissen in Verfahren vor österreichischen Gerichten als Arbeitsgerichte. Hier sind nicht nur die
Streitigkeiten aus Arbeitsverträgen, sondern alle Streitigkeiten, welche
sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben umfaßt. 
Der Schutz umfaßt sowohl die Geltendmachung, als auch die Abwehr von
Ansprüchen vor den österreichischen Arbeitsgerichten.
 
7) Rechtsschutz für Miete

Der Mietrechtsschutz beinhaltet die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Mitgliedes (Mieters) in Verfahren vor österreichischen Gerichten aus
Mietverträgen, einschließlich der Geltendmachung und Abwehr von
Ansprüchen wegen reiner Vermögensschäden , die aus der Verletzung
vertraglicher Pflichten entstehen und über das Erfüllungsinteresse hinausgehen, oder aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten entstehen. 
Unter Mietwohnungen sind hier auch z.B. Genossenschaftswohnungen und
dergleichen gemeint. Im Eigentum stehende Objekte sind hier nicht erfaßt. 
 
 
Bitte unbedingt beachten!

WICHTIG !!! BITTE JEDEN RECHTSSUCHENDEN AUCH WENN DER
RECHTSSCHUTZ ZU 100% GEGEBEN IST UND EIN ORTSANSÄSSIGER
ANWALT FREIER WAHL ZUGEZOGEN WIRD, ZUERST AN DIE 
 
RECHTSANWALTSKANZLEI 
MAG. MATTHIAS PRÜCKLER 
01/ 403 29 49
Florianigasse 16/8 
1080 WIEN 
 
WENDEN.

 
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